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PFLEGEGRAD 1 - VORAUSSETZUNGEN, LEISTUNGEN (STAND 2021)


INHALT

Was bedeutet Pflegegrad 1



Die Pflegegrade dienen der Einstufung der Pflegebedürftigkeit, je nachdem, wie die Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Das gilt auch – und das erst seit der Reform des Pflegestärkungsgesetzes – für Demenzerkrankte, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte.

Die Pflegegrade sind in 5 Stufen unterteilt, die von 1 bis 5 aufeinander aufbauen – je höher der Pflegegrad, um so höher die Leistungen der Pflegeversicherungen.

Pflegegrad 1 ist der erste Grad und umschreibt die „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ von Pflegebedürftigen, die im Alltag überwiegend noch recht selbständig sind.
Meist liegen die Einschränkungen im körperlichen Bereich und die Betroffenen benötigen Unterstützung bei Körperpflege, Ankleiden oder bei der Inkontinenzversorgung, etc.

Personen, die solche geringen Beeinträchtigungen aufweisen, wurden im alten Pflegestufen-System bis 2016 nicht berücksichtigt.

Um Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen.

Wann bekommt man Pflegegrad 1



Nach der Stellung des Antrages auf Pflegegrad werden Sie von einem Gutachter des MDK (gesetzliche Krankenkasse) begutachtet.
Voraussetzung für die Zuweisung Pflegegrad 1 ist, dass bei dieser Begutachtung zwischen 12,5 und unter 27 Punkten ermittelt werden.

Was bekommt man bei Pflegegrad 1



Wird der Pflegegrad 1 zuerkannt, stehen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege folgende Leistungen je Kalendermonat zu:


Pflegehilfsmittel
Sie haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese Leistung umfasst monatlich einen Betrag von '.$pflegehilfsmittelMaxPrice.' Euro. Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören Schutzmasken, Schutzkittel, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmitteln für Hände und Flächen und Bettschutzeinlagen.

Mit der Zimeda Pflegebox bestimmen Sie die Menge der einzelnen Pflegehilfsmittel selbst.




Entlastungsbetrag
Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro ist eine zweckgebundene Geldleistung. Der Betrag dient der Entlastung pflegender Angehöriger und der Förderung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen.

Wohngruppenzuschuss
Wenn die pflegebedürftige Person mit anderen Pflegebedürftigen in einer Pflegewohngruppe zusammenlebt, steht ihnen monatlich ein Zuschuss von 214 Euro zur Verfügung.
Es gibt auch eine Anschubfinanzierung für die Gründung von Pflegewohngruppen. Hierfür stehen jeder Person mit Pflegegrad 1 – 5 einmalig 2500 Euro zur Verfügung. Maximal dürfen 4 Mitbewohner diese Förderung in Anspruch nehmen, die auf 10000 Euro je Wohngemeinschaft begrenzt ist.

Hausnotruf
Die Kosten für den Anschluss sowie die monatlich laufenden Kosten trägt die Pflegekasse mit einem Zuschuss von 23 Euro.
Notrufsysteme gibt es in unterschiedlicher Ausführung. Ist der/die Betroffene viel allein unterwegs, bietet sich ein mobiler Notruf in Form eines Armbands an. Daneben gibt es stationäre Notrufsysteme oder als Tablet.

Pflegeberatung
Zur Sicherstellung der optimalen Grundbetreuung bieten die Pflegeversicherung kostenlose Pflegeberatung für Pflegebedürftige und deren Angehörige an.

Pflegekurse
Wenn Sie als Pflegehilfe Pflegebedürftige zuhause versorgen, können Sie kostenfreie Pflegekurse in Anspruch nehmen, um Ihnen durch theoretisches und praktisches Basiswissen die Pflege zu erleichtern.
Die Pflegekassen sind dazu angehalten, pflegenden Angehörigen die Möglichkeit für den Besuch anzubieten.

Wohnraumanpassung
Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 haben Anrecht auf einen Zuschuss zu Wohnraumanpassungen.
Dabei besteht die Möglichkeit, notwendige Umbaumaßnahmen mit bis zu 4000 Euro zu bezuschussen.
Wohnen mehrere Antragsberechtigte zusammen, bezuschusst die Pflegeversicherung mit bis zu 16000 Euro. Umbaumaßnahmen sind zum Beispiel der barrierefreie Badumbau oder die Integrierung eines Treppenlifts.

Wie stelle ich den Antrag auf Pflegegrad?



Welcher Pflegegrad für Sie oder eine/n Angehörige/n in Frage kommt, müssen nicht Sie beantworten, das entscheidet Ihre zuständige Pflegekasse.
Sie müssen nur einen Antrag stellen, um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten. Wir sagen Ihnen, wie Sie hierbei vorgehen.



  • Der Antrag auf Pflegegrad wird bei Ihrer Pflegekasse gestellt, die der für Sie zuständigen Krankenkasse angegliedert ist.

  • Den Antrag Pflegegrad können Sie schriftlich mit einem kurzen, formlosen Brief, oder auch telefonisch stellen (dann haben Sie aber keinen Nachweis über die Antragstellung).

  • Der Antrag sollte von der betroffenen Person selbst gestellt werden. Ist sie dazu nicht in der Lage, kann auch ein Bevollmächtigter oder Betreuer den Antrag für den Pflegebedürftigen stellen. Legen Sie dem Antrag in diesem Fall eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei.

  • Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, um die Leistungen so früh wie möglich zu erhalten.

  • Nach Ihrer Antragstellung wird die Pflegekasse tätig: Sie schickt Ihnen Unterlagen zu und lässt einen Gutachter zur Feststellung des Pflegegrades zu Ihnen nach Hause kommen.

  • Um Leistungen erhalten zu können, müssen Sie mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben.

Welche Leistungen Pflegekasse Ihnen im Detail zustehen, erfahren Sie hier, aufgegliedert nach den einzelnen Pflegegraden:

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